1. allgemeine Erklärung
Es ist unsere Politik, dafür zu sorgen, dass angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen für unser Personal, unsere Schüler und alle Besucher unserer Räumlichkeiten vorhanden sind. Dazu gehört, dass wir ausreichend geschulte Mitarbeiter für unsere geschäftlichen Erfordernisse bereitstellen und einen angemessenen Vorrat an Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhalten. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter ausreichend informiert werden, damit sie während der normalen Arbeitszeiten Erste-Hilfe-Leistungen in Anspruch nehmen können. Wird regelmäßig außerhalb dieser Zeiten gearbeitet, so ist für eine angemessene Erste-Hilfe-Versorgung zu sorgen.
2. die Rechtslage
Unsere Pflicht, Erste Hilfe am Arbeitsplatz zu leisten, wird durch die Health and Safety (First Aid) Regulations 1981 geregelt. Danach müssen wir eine Risikobewertung durchführen, um festzustellen, welche Erste-Hilfe-Einrichtungen und welches Personal erforderlich sind, um den Bedürfnissen unseres Unternehmens gerecht zu werden. Wir sind außerdem verpflichtet, diese Bewertung regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die derzeitigen Vorkehrungen angemessen sind. Um diese Vorschriften zu erfüllen, haben wir bei unserer Bewertung eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter die folgenden:
- Größe des Unternehmens
- Art des Geschäfts
- Gebäudegrundriss
- Nähe des Unternehmensstandorts zu medizinischen Notdiensten
- Bedürfnisse von reisenden und/oder alleinstehenden Arbeitnehmern
- Erste-Hilfe-Leistungen bei Krankheit oder Urlaub.
3. die Verantwortlichkeiten des Erste-Hilfe-Personals
Um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, haben die Ersthelfer folgende Pflichten und Verantwortlichkeiten. Die Ersthelfer sind verantwortlich für:
- rasche Reaktion auf alle Hilfeersuchen
- bei Bedarf weitere Hilfe herbeirufen
- die Behandlung im Rahmen ihrer Kompetenzen durchführen
- Betreuung des Verunglückten bis zur Bergung oder bis zum Eintreffen weiterer medizinischer Hilfe
- Berichterstattung über die Einzelheiten einer Behandlung
- vierteljährliche Überprüfung der Erste-Hilfe-Kästen und Auffüllung der Kästen nach Bedarf.
4.Verfahren
Im Folgenden werden allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen beschrieben, die von allen Mitarbeitern zu befolgen sind:
- Wenn Sie bemerken, dass ein Mitarbeiter, ein Schüler oder ein Besucher erkrankt ist oder einen Unfall hatte, rufen Sie einen Ersthelfer zu Hilfe. Sie sollten nicht versuchen, selbst Erste Hilfe zu leisten
- Kein Mitarbeiter sollte sein privates Auto benutzen, um einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen. Wenn kein Krankenwagen erforderlich ist, muss ein Taxi benutzt werden.
- Wenn Sie auf einen Verbandskasten für den persönlichen Gebrauch zugreifen müssen, wenden Sie sich an einen Ersthelfer.
- Entfernen Sie die Erste-Hilfe-Ausrüstung nicht von ihrem vorgesehenen Platz
- Der Verlust oder die Beschädigung von Erste-Hilfe-Ausrüstung muss dem Schulleiter gemeldet werden (in der Regel über den Empfang der Schule).
- Wenn ein Erste-Hilfe-Kasten unzureichend bestückt ist, sollte dies dem Schulleiter gemeldet werden (in der Regel über den Empfang der Schule).
5. der Umgang mit Besuchern
Es gehört zu unseren Grundsätzen, Besuchern in unseren Räumlichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Sollte sich ein Besucher unwohl fühlen oder einen Unfall haben, sollte der Mitarbeiter, der den Besuch beaufsichtigt, einen Ersthelfer/eine benannte Person herbeirufen. Wenn der Besucher einen Unfall hatte, ist der Ersthelfer, der sich meldet, dafür verantwortlich, dass ein Eintrag in das Unfallbuch/Formular vorgenommen wird.
6. die Ausbildung des Personals
Alle Mitarbeiter, die Erste-Hilfe-Aufgaben wahrnehmen, erhalten eine Ausbildung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies bedeutet, dass ein Ersthelfer einen zugelassenen Kurs der Health & Safety Executive besucht. Unsere Erste-Hilfe-Bedarfsanalyse hat ergeben, dass wir genügend in Erster Hilfe geschultes Personal benötigen, um die Schule abzudecken und Abwesenheiten angemessen zu vertreten. Die Ausbildung wird vom Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten organisiert, der auch dafür sorgt, dass die Ersthelfer alle drei Jahre an einem Fortbildungskurs teilnehmen.
7. informationen für arbeitnehmer
Wir sind uns bewusst, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen nur dann effizient funktionieren, wenn sie sowohl von den Mitarbeitern als auch von anderen Personen, die in unseren Räumlichkeiten arbeiten, verstanden werden. Dazu gehören auch Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte. Aus diesem Grund erhalten alle neuen Mitarbeiter Informationen darüber, wie sie Erste Hilfe leisten können. Diese und weitere Informationen sind auch in unserem Personalhandbuch enthalten.
Informationen über die derzeitigen Ersthelfer sind auf den üblichen grün-weißen Schildern in unseren Räumlichkeiten zu finden. Diese befinden sich auf den Anschlagtafeln in jedem Stockwerk des Gebäudes und sind an der Rezeption der Schule erhältlich.
Die Erste-Hilfe-Kästen befinden sich im Schulbüro, und der Beauftragte für Gesundheit und Sicherheit sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter wissen, wo sie sich befinden.