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Malvern-Richtlinien

Beschwerdepolitik

1. Zweck und Anwendungsbereich

Dieses Dokument enthält die Verfahren für Studentenbeschwerden.

Der Anwendungsbereich der Verfahren beschränkt sich auf Beschwerden in Bezug auf die Erfahrungen der Schüler an der Schule, einschließlich der von den Schulen bereitgestellten Dienstleistungen und Einrichtungen oder Unterstützungsdienste wie Wohnheime.

2. Grundsätze

2.1 Die Schüler können von jeder Person, die sie wünschen, Informationen, Rat und Hilfe bei der Einreichung einer Beschwerde verlangen. In jeder Phase hat der Schüler das Recht, von einer anderen Person begleitet/vertreten zu werden, die in seinem Namen sprechen kann, wenn er dies wünscht

2.2 Malvern House begrüßt die Kommentare und Vorschläge der Schüler, wie die Schule ihre Effektivität erhöhen und/oder ihren Service verbessern könnte. Die Schüler werden ermutigt, ihre Vorschläge über den Schülersprecher in ihrer Klasse einzubringen.

2.3 Die Schule ist sich darüber im Klaren, dass Schüler von Zeit zu Zeit Beschwerden über Einrichtungen der Schule oder Dienstleistungen des Personals vorbringen können.

2.4 Diese Verfahren sollen den Schülern ein einfaches und verständliches Mittel an die Hand geben, mit dem sie sich mit Kommentaren, Vorschlägen und Beschwerden an die zuständigen Mitarbeiter wenden können.

2.5 Die Schule stellt sicher, dass der Service und die Betreuung eines Schülers, der eine Bemerkung, einen Vorschlag oder eine Beschwerde einreicht, in keiner Weise unter den ergriffenen Maßnahmen leidet, erwartet jedoch, dass die Schüler keine leichtfertigen oder ärgerlichen Beschwerden einreichen.

2.6 Die Schule wird die Vertraulichkeit von Kommentaren, Vorschlägen und Beschwerden so weit wie möglich wahren. Der Dienstleister sollte jedoch in der Regel darüber informiert werden, dass eine Beschwerde eingereicht wurde und dass sie untersucht wird.

2.7. Der vorstehende Absatz berührt in keiner Weise die bestehenden Verfahren zur Behandlung von Disziplinarangelegenheiten des Personals.

3. Beschwerdeverfahren

3.1 Informelle Phase (siehe 2.1 oben):

Man hofft, dass viele Probleme normalerweise informell und im Geiste der Schlichtung gelöst werden können, ohne dass ein formelles Verfahren eingeleitet werden muss. In einem ersten Schritt sollte ein Student, der mit der erbrachten Dienstleistung unzufrieden ist, versuchen, die Angelegenheit mit seinem Tutor, dem Studiendirektor oder dem Schulleiter zu klären. In vielen Fällen kann diese Person am besten auf die Beschwerde reagieren. Wenn die Antwort auf die informelle Beschwerde jedoch nicht zufriedenstellend ist, hat der Student das Recht, das unten beschriebene formelle Beschwerdeverfahren zu nutzen. Ein Student sollte dieses formelle Beschwerdeverfahren nur dann in Anspruch nehmen, wenn er/sie der Meinung ist, dass die Beschwerde zu schwerwiegend ist, um informell behandelt zu werden, oder wenn er/sie mit den Ergebnissen der informellen Gespräche unzufrieden ist.

3.2 Schulstufe

Möchte der Schüler im Rahmen dieser Verfahren eine förmliche Beschwerde einreichen, so muss er diese innerhalb eines Monats nach dem betreffenden Ereignis beim Schulleiter vorbringen.

Schriftliche Beschwerden, die den Schulleiter betreffen, sind direkt per E-Mail an den Schulleiter zu richten oder auf dem Malvern House-Beschwerdeformular auszufüllen, das über das Student Services Team an der Rezeption des Malvern House erhältlich ist.

Der Schulleiter wird in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen persönlich auf das Schreiben des Schülers antworten. Wenn der Schulleiter der Meinung ist, dass die Beschwerde weiter untersucht werden muss, wird er dem Schüler (oder seinem Vertreter) erklären, wie die Beschwerde bearbeitet wird. Die Beschwerde wird vollständig untersucht (normalerweise wird der Schüler auch eingeladen, die Beschwerde persönlich zu besprechen) und der Schüler erhält normalerweise innerhalb von zehn Arbeitstagen eine schriftliche Antwort.

Wenn der Schüler mit der erhaltenen Antwort zufrieden ist und die Beschwerde nicht weiter verfolgen möchte, werden die aus der Beschwerde gewonnenen Informationen zur Verbesserung der von der Schule erbrachten Dienstleistungen verwendet.

3.3 Rechtsbehelfe

Wird die Beschwerde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen gelöst oder ist sie für den Schüler unbefriedigend, sollte der Schüler die Schulleitung über das Student Services Team mit der Beschwerde befassen.

Die Schulleitung prüft die Beschwerde (normalerweise wird der Schüler eingeladen, die Beschwerde persönlich mit ihm oder einer von ihm benannten Person zu besprechen), und der Schüler erhält normalerweise innerhalb von zehn Arbeitstagen eine schriftliche Antwort.

Wenn der Schüler mit der erhaltenen Antwort zufrieden ist und die Beschwerde nicht weiter verfolgen möchte, werden die aus der Beschwerde gewonnenen Informationen zur Verbesserung der von der Schule erbrachten Dienstleistungen verwendet.

3.3.1 Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses

Kein Mitglied des Beschwerdeausschusses darf zuvor mit dem Fall in Verbindung gestanden haben. Der Beschwerdeausschuss setzt sich zusammen aus:

Der Beschwerdeführer

  • Ein Mitglied des Verwaltungsrats oder der Schulleiter oder Studiendirektor oder der Personalleiter (je nach Fall)
  • Ein Schulverwalter aus dem Team der Studentenbetreuung
  • Ein Studentenvertreter
  • Eine Lehrkraft

3.3.2 Aufgabenbereich für Beschwerden

Das Mandat des Beschwerdeausschusses lautet wie folgt:

i) die Beschwerden eines Schülers in Bezug auf seine Erfahrungen an der Schule zu prüfen, einschließlich der von den Schulen oder Unterstützungsabteilungen bereitgestellten Dienste und Einrichtungen.

ii) dem Verwaltungsrat und den Studentenvertretern gegebenenfalls über seine Beschlüsse zu berichten.

3.4 Endgültige Einsprüche

Wenn der Schüler mit den Ergebnissen der Berufungsphase nicht zufrieden ist, wird er ermutigt, sich an die Akkreditierungsstellen der Schule zu wenden:

Der Britische Rat: Kundendienst des British Council UK, Bridgewater House, 58 Whitworth Street, Manchester, M1 6BB

Die unabhängige Schulaufsichtsbehörde: C A P House, 9-12 Long Ln, London EC1A 9HA

Anhang I

Protokoll für Sitzungen eines Beschwerdeausschusses

  1. Der Vorsitzende bestätigt den Parteien die Art der Beschwerde.
  2. Der Vorsitzende fordert den geschädigten Studenten (oder seinen Vertreter) auf, seine Argumente zur Unterstützung der Beschwerde vorzutragen und etwaige Zeugen zur Unterstützung der Beschwerde zu benennen.
  3. Der Ausschuss kann über den Vorsitzenden jederzeit Fragen an den Studenten und/oder den Vertreter und/oder seine(n) Zeugen stellen.
  4. Der Vorsitzende fordert die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, auf, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und etwaige Zeugen zur Unterstützung der Stellungnahme zu benennen.
  5. Der Ausschuss kann über den Vorsitzenden jederzeit Fragen an die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, und ihre Zeugen stellen.
  6. Der Vorsitzende bittet den Studenten (oder den Vertreter), der die Beschwerde vorbringt, seinen Fall zusammenzufassen.
  7. Der Vorsitzende bittet die Person, gegen die die Beschwerde vorgebracht wurde, ihren Fall zusammenzufassen.
  8. Die Parteien werden gebeten, die Sitzung zu verlassen, und der Ausschuss prüft die angehörten Beweise und kann zu diesem Zeitpunkt beschließen, die Anhörung zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzuberufen, um weitere Beweise oder Gutachten von anderen Parteien einzuholen. Sollte dies der Fall sein, werden alle Parteien zu der neu anberaumten Sitzung eingeladen.
  9. Der Vorsitzende verkündet die Entscheidung des Ausschusses entweder durch Zusammenrufen der Parteien oder schriftlich. Das Ergebnis der Anhörung wird schriftlich bestätigt